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Statuten

 

1. Name, Sitz

Unter der Bezeichnung Förderverein soziale Innovation (nachfolgend: der Verein) besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern.

 

2. Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung von innovativen Projekten und Angeboten in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Kultur und Wirtschaft in der Schweiz und Europa.

Der Verein kann eigene Projekte und Anlässe durchführen, beziehungsweise Dienstleistungen anbieten oder sich daran beteiligen. Für die Umsetzung kann der Verein eine externe Organisation/Fachperson beauftragen.

Der Verein sensibilisiert Entscheidungsträger, Fachpersonen und die Öffentlichkeit für die innovativen Anliegen.
Der Verein ist parteipolitisch unabhängig und konfessionell neutral.

 

3. Mitgliedschaft

Aufnahme: Mitglied des Vereins kann jede urteilsfähige natürliche Person oder jede juristische Person werden, welche den Vereinszweck unterstützt.
Der Beitritt erfolgt durch Entscheid des Vorstandes, welcher die Mitgliedschaft auch ohne Nennung von Gründen ablehnen kann.

Austritt: Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand gekündigt werden. Der Mitgliederbeitrag bleibt für das ganze Kalenderjahr geschuldet. Mitglieder welche zwei Jahre keinen Jahresbeitrag bezahlen, verlieren ihre Rechte im Verein und können ohne formelles Verfahren aus der Mitgliederliste gestrichen werden.

 

4. Organe des Vereins

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand
  • Rechnungsrevision

 

5. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand einberufen oder wenn ein Fünftel der Mitglieder dies verlangen.

Die Mitgliederversammlung stimmt nur über traktandierte Geschäfte ab. Anträge die dem Vorstand mindestens 6 Wochen vor der MV schriftlich eingereicht werden, sind auf die Traktandenliste zu setzen. Die Vereinsmitglieder müssen mindestens drei Wochen vor der MV unter Bekanntgabe der Traktanden (zur MV) eingeladen werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und Wahlen werden mit einfachem Mehr der Anwesenden gefasst. Statutenänderungen und die Auflösung des Vereins erfordern eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmen. Aufgaben und Kompetenzen der Mitgliederversammlung:

  • Festsetzung der strategischen Ziele des Vereins -Festsetzung und allgemeine Änderungen der Statuten
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Wahl des gesamten Vorstandes und der Revisoren
  • Abnahme von Versammlungsprotokoll, Jahresbericht, Jahresrechnung, Revisor/innenbericht und Budget
  • Entlastung der Organe
  • Auflösung des Vereins

 

6. Vorstand

Der Vorstand nimmt die operative Leitung des Vereins wahr und steuert dessen Weiterentwicklung. Er setzt sich zusammen aus dem/der Präsident/in und mindestens zwei, maximal drei weiteren Mitgliedern.

Der Vorstand konstituiert sich selbst und hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  • Führung der Vereinspolitik und der Geschäfte -Finanzielle Geschäftsführung
  • Vorbereitung der MV
  • Einsetzen von Arbeitsgruppen -Anstellungen und Verträge
  • Das behandeln aller Geschäfte, für die explizit kein Vereinsorgan zuständig ist

 

7. Zeichnungsberechtigung und Beschlussfassung

Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Er stimmt mit einfachem Mehr. Bei Stimmgleichheit entscheidet der Vorsitzende der Vorstandssitzung.

 

8. Haftung

Für die Verpflichtung des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

9. Auflösung des Vereins

Die nach Auflösung des Vereins verbleibenden Mittel sind einer wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz und mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zuzuwenden. Eine Fusion des Vereins ist nur mit einer juristischen Person möglich. Eine Verteilung unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen. Die Empfängerin bestimmt die Mitgliederversammlung zugleich mit dem Beschluss zur Auflösung des Vereins.

 

10. Inkrafttreten der Statuten

Diese Statuten sind mit ihrer Annahme an der Gründungsversammlung vom 19. Oktober 2012 in Kraft getreten.

 

Kontaktadresse:
Förderverein soziale Innovation
Kistlerweg 10
CH-3006 Bern

T: +41 79 627 79 77
E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.sozialeinnovation.ch

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